Vorteile von Elektroautos im Überblick
- Steuerliche Vergünstigungen Unternehmen können in Österreich eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn sie Elektroautos einsetzen.
- Umweltfreundlichkeit Elektroautos sind lokal emissionsfrei und tragen somit zur Reduzierung der Umweltverschmutzung bei. Unsere vollelektrischen ID. Modelle werden außerdem CO2-neutral an unsere Kunden ausgeliefert.1
- Geringere Betriebskosten Elektroautos haben im Vergleich zu Verbrenner-Fahrzeugen oft geringere Betriebskosten. Die Kosten für Strom sind in der Regel niedriger als die Kosten für Benzin oder Diesel, und die Wartungskosten sind aufgrund der einfacheren und weniger verschleißanfälligen Technologie oftmals niedriger.
- Staatliche Förderungen In Österreich gibt es eine Reihe von Förderungen für Ladeinfrastruktur, die Unternehmen in Anspruch nehmen können. Für Sonderabnehmer (Taxis, Fahrschulen etc.) und unseren ID. Buzz Cargo gibt es zusätzliche Förderungen beim Fahrzeugkauf.
Vergünstigungen bei der Anschaffung von Elektroautos
Entfall des Sachbezugs
Für Arbeitnehmer, die einen elektrisch angetriebenen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, entfällt der Sachbezug zur Gänze. Voraussetzung dafür ist, dass das Dienstauto einen Emissionswert von 0g CO2/km (WLTP) aufweist. Alle ID. Modelle von Volkswagen erfüllen diese Voraussetzung. Damit lässt sich einiges einsparen.
Investitionsfreibetrag (IFB)
Seit 1. Jänner 2023 können Unternehmen, die ein Elektroauto betrieblich anschaffen, von einem Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten profitieren.
Vorsteuerabzugsfähigkeit
Elektro PKW und Kombi
Für elektrisch angetriebene PKWs und Kombis, die einen CO2-Ausstoß von 0g aufweisen, ist ein Vorsteuerabzug möglich. Hier gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
- Anschaffungswert von unter € 40.000,- Überschreitet der Anschaffungswert des Elektroautos die Grenze von € 40.000,- (inkl. USt. und NoVA) nicht, kann der Vorsteuerabzug uneingeschränkt nach den allgemeinen Vorschriften erfolgen.
- Anschaffungswert zwischen € 40.000,- und € 80.000,- Für den Betrag von 40.000,- (inkl. USt. und NoVA) kann der Vorsteuerabzug ebenfalls uneingeschränkt nach den allgemeinen Vorschriften erfolgen. Der restliche Betrag der Anschaffungskosten muss durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung neutralisiert werden (sogenannte Luxustangente).
- Anschaffungswert über € 80.000,- Überschreiten die Anschaffungskosten die angemessene Grenze um mehr als 100%, also über 80.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Regelung für Sonderabnehmer
Für Fahrschulen, Transport-Begleitfahrzeuge und Fahrzeuge, die zu 80% für die Personenbeförderung genutzt werden (z. B. Taxis), gelten besondere Regelungen. Hier kann die Vorsteuer sowohl von Elektroautos, als auch von Verbrennern (Benzin, Diesel, Plug-In-Hybrid, Mild-Hybrid) abgezogen werden. Die Angemessenheitsgrenze findet auch hier Anwendung.
Regelung für Nutzfahrzeuge
Für die LKW-Modelle von Volkswagen besteht zusätzlich ein Vorsteuerabzug auf Modelle mit elektrischem Antrieb (ID. Buzz Cargo) sowohl auch LKW-Modelle mit Benzin- und Dieselantrieb (Transporter 6.1, Crafter, Amarok).
Befreiung von der NoVA
Bei unseren vollelektrischen ID. Modellen fällt in Österreich keine NoVA (Normverbrauchsabgabe) an. Grund dafür ist der CO2-Ausstoß von 0g/km (WLTP).
Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer
Für reine Elektrofahrzeuge muss laut österreichischem Steuerrecht außerdem keine motorbezogene Versicherungssteuer gezahlt werden.
Bitte beachten Sie Diese steuerlichen Vergünstigungen machen den Kauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen in Österreich attraktiv und können dazu beitragen, die Umstellung auf eine nachhaltigere Mobilität zu beschleunigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die steuerlichen Regelungen jederzeit ändern können, und Unternehmen sollten sich daher immer über die aktuellen Vorschriften informieren.
Staatliche Förderung für Elektroautos und Ladeinfrastruktur
Förderung für Elektro-PKWs für eine beschränkte Zielgruppe
Seit 01.01.2023 gelten neue Regelungen für die staatliche Förderung von Elektroautos.
Die bereitgestellten staatlichen Fördermittel für Elektro-PKW-Modelle werden ausschließlich für die folgenden Unternehmen und Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen zur Verfügung gestellt:
- Soziale Einrichtungen
- Taxi-Unternehmen
- Carsharing-Anbieter
- Fahrschulen
Förderung für Ladeinfrastruktur
Aktuell gibt es staatliche Förderungen für die Anschaffung von fix installierten Ladestationen (Standsäulen und Wallboxen). Hier können bis zu € 30.000,- gespart werden. Bei MOON Power finden Sie die passende Ladelösung für Ihr Elektroauto.
Förderung für den ID. Buzz Cargo
Für den ID. Buzz Cargo, der als LKW gilt, gelten besondere Regelungen für die staatliche Förderung. Beim Kauf eines neuen ID. Buzz Cargo können Sie als Unternehmer von einer äußerst attraktiven staatlichen Förderung profitieren und sich zusätzlich den E-Mobilitätsbonus von Volkswagen sichern.
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