Förderungen & Boni für Unternehmer 2024
Entdecken Sie hier Ihre Vorteile als Unternehmerkunde bei der Anschaffung von Elektroautos sowie Ladeinfrastruktur.
Folgende Anträge für Förderungen bzw. Prämien eingereicht werden:
- Elektroauto Förderung für ausgewählte Unternehmergruppen
- Förderung für Ladeinfrastruktur
- Elektro-LKW Förderung (ID. Buzz Cargo)
Außerdem können Unternehmer in 2024, unter gewissen Voraussetztungen, den Investionsfreibetrag in Anspruch nehmen:
Elektroauto Förderung in Österreich für ausgewählte Unternehmergruppen
Der Kauf eines Elektroautos wird für eine beschränkte Zielgruppe in Summe mit bis zu € 2.000,‒ exkl. MwSt.1,2 gefördert.
- € 1.000,‒ netto wie brutto staatliche Förderung
- € 1.000,‒ exkl. MwSt. E-Mobilitäts-Bonus von Volkswagen
Die bereitgestellten staatlichen Fördermittel für Elektro-PKW-Modelle werden ausschließlich für die folgenden Unternehmen und Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen zur Verfügung gestellt:
- Soziale Einrichtungen3
- Taxi-Unternehmen
- Carsharing-Anbietern4
- Fahrschulen
Voraussetzungen (Auszug)
- Der Brutto-Listenpreis des Autos (Basismodell) darf € 60.000,- nicht überschreiten.
- Fahrzeuge, deren elektrische Reichweite weniger als 60 km (WLTP) beträgt, sind nicht förderungsfähig.
- Der Strom für den Betrieb des Fahrzeugs muss zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
Die angeführten Voraussetzungen dienen lediglich als Orientierung. Alle Details und Voraussetzungen zu den Förderungen finden Sie im Förderprogramm 2024 der Bundesregierung für Unternehmerkunden. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.
Investitionsfreibetrag (IFB)
Seit 1. Jänner 2023 können Unternehmen, die ein Elektroauto betrieblich anschaffen, von einem Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten profitieren.
Wichtig zu wissen
- Die Abschreibung wird durch den IFB nicht berührt. Diese steht unabhängig davon zusätzlich zu.
- Bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung steht der IFB nicht zu.
- Der Investitionsfreibetrag kann nur im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden.
- Um den Investitionsfreibetrag nutzen zu können, muss das Elektroauto für mindestens vier Jahr im Betrieb genutzt werden (mit Ausnahme höherer Gewalt) und einem inländischen Betrieb zugerechnet sein.
- Sofern betriebliche Einkünfte erzielt werden, können Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Körperschaften grundsätzlich den Investitionsfreibetrag in Anspruch nehmen.
Mehr Infos im Unternehmerservice Portal
Alle Details und Voraussetzungen zur Beanspruchung des Investitionsfreibetrags (IFB) finden Sie im Unternehmerservice Portal der Bundesregierung.
Förderungen für Ladeinfrastruktur für Unternehmer
Für die Anschaffung von fix installierten Ladestationen (Standsäulen und Wallboxen) kann zusätzlich um eine staatliche Förderung angesucht werden. Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Bei unserem Partner für Ladeinfrastruktur MOON Power finden Sie die passende Ladelösung für Ihr Elektro- bzw. Hybridauto.
Zugänglichkeit | Art der Einrichtung | Leistung | Bundesförderung |
---|---|---|---|
Öffentlich | AC-Normalladepunkt | 11 bis ≤ 22 kW | € 1.000,- |
Öffentlich | DC-Schnelladepunkt | < 100 kW | € 9.000,- |
Öffentlich | DC-Schnelladepunkt | ≥ 100 kW bis < 300 kW | € 18.000,- |
Öffentlich | DC-Schnelladepunkt | ≥ 300 kW | € 30.000,- |
Nicht-öffentlich | AC-Normalladepunkt | ≤ 22 kW | € 500,- |
Nicht-öffentlich | DC-Schnelladepunkt | < 50 kW | € 3.000,- |
Nicht-öffentlich | DC-Schnelladepunkt | ≥ 50 kW bis < 100 kW | € 7.500,- |
Nicht-öffentlich | DC-Schnelladepunkt | ≥ 100 kW | € 15.000,- |
Voraussetzungen für die Förderung von Ladeinfrastruktur (Auszug)
- Die Ladeinfrastruktur muss durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden.
- Der Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
Die angeführten Voraussetzungen dienen lediglich als Orientierung. Alle Details und Voraussetzungen zu den Förderungen finden Sie im Förderprogramm 2024 der Bundesregierung für Unternehmen und Vereine. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.
Förderung für den ID. Buzz Cargo
Für den ID. Buzz Cargo, der als LKW gilt und zu Volkswagen Nutzfahrzeuge zählt, gelten besondere Regelungen für die staatliche Förderung. Beim Kauf eines neuen ID. Buzz Cargo können Sie als Unternehmer von einer äußerst attraktiven staatlichen Förderung profitieren und sich zusätzlich den E-Mobilitätsbonus von Volkswagen Nutzfahrzeuge sichern.
FAQ - E-Förderungen & Boni für Unternehmen
Anspruch auf die Förderungsaktion des BMK haben bis 31. März 2024 nur noch ausgewählte Unternehmergruppen (Taxi, Carsharing, Fahrschulen und soziale Dienste).
Definition Carsharing: Antragsberechtigt sind E-Carsharing Betreiber, die unabhängig von ihrer Rechtsform, E-Carsharing-Fahrzeuge stationsbasiert oder stationsunabhängig an eine unbestimmte Anzahl an Personen gegen Entgelt anbietet. Ein E-Carsharing-Fahrzeug dabei ist ein Kraftfahrzeug, das von einer unbestimmten Anzahl an Personen durch organisierte Nutzung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem E-Carsharing Betreiber genutzt werden kann.
Definition Soziale Dienste: Antragsberechtigt sind Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Soziale Dienste erbringen. Ein Eintrag im Infoservice des Sozialministeriums ist dabei Voraussetzung.
Am 31.03.2025 bzw. solange Budgetmittel des Bundes zur Verfügung stehen.
Alle Details und Voraussetzungen zu den Förderungen finden Sie im Förderprogramm 2024 der Bundesregierung für Unternehmen und Vereine. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.
Es gibt diverse Grundvoraussetzungen (Auszug), um überhaupt als förderfähig zu gelten.
- Unter anderem muss der eingesetzte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen, Die Fahrzeuge/Ladestellen dürfen nicht gebraucht sein und müssen für mindestens 4 Jahre im Betrieb gehalten werden.
- Der Brutto-Listenpreis des Autos (Basismodell) darf € 60.000,- nicht überschreiten.
- Fahrzeuge, deren elektrische Reichweite weniger als 60 km (WLTP) beträgt, sind nicht förderungsfähig.
- Der Strom für den Betrieb des Fahrzeugs muss zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
Die angeführten Voraussetzungen dienen lediglich als Orientierung. Alle Details und Voraussetzungen zu den Förderungen finden Sie im Förderprogramm 2023 der Bundesregierung für Unternehmerkunden. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.