PKW Sachbezug bei privater Nutzung von Firmenwagen
2024
Volkswagen ist seit Jahrzehnten der Partner für Mobilität österreichischer Unternehmen. Unsere Modelle erfreuen sich auch als Firmenwagen großer Beliebtheit. Wir erklären, wie sich besonders mit unseren elektrischen ID. Modellen einiges an Kosten einsparen lässt.
Was ist der Sachbezug für Dienstwagen?
In Österreich gibt es für Dienstwagen die Regelung des Sachbezugs. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der für die private Nutzung eines Dienstwagens entsteht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen dürfen, Sachbezug zahlen müssen.
Der Sachbezug für Dienstwagen wird monatlich vom Arbeitgeber versteuert. Die Versteuerung erfolgt über die Lohnabrechnung und wird als steuerpflichtiger Bezug ausgewiesen. Dabei werden der Sachbezug sowie die darauf entfallende Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber abgeführt.
Wissenswert
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen zur privaten Nutzung. Wird das Firmenauto genau für diese Fahrten verwendet, besteht kein Anspruch auf Pendlerpauschale oder Pendlereuro.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Sachbezugs?
Folgende Faktoren fließen in die Berechnung des Sachbezugs mit ein:
- Anschaffungswert
- Jahr der Erstzulassung
- Höhe des CO2-Ausstoßes
- Anzahl der privat gefahrenen Kilometer
Neuwagen
Erhalten Sie einen Neuwagen als Firmenauto, wird der tatsächliche Kaufpreis des Fahrzeugs
- inkl. USt. und NoVA,
- inkl. Mehrausstattungen,
- abzüglich üblicher Rabatte,
als Bemessungsgrundlage verwendet.
Gebrauchtwagen
Erhalten Sie einen Gebrauchtwagen als Firmenauto, werden entweder
- der Listenpreis bei Erstzulassung bzw.
- die tatsächlich nachgewiesenen Anschaffungskosten des ersten Erwerbers,
als Bemessungsgrundlage verwendet.
Leasingfahrzeuge
Bei Neuwagen, die geleast werden, wird der Preis inkl. USt. und NoVA, der auch zur Berechnung der Leasingrate herangezogen wird, für die Bemessung des Sachbezugs verwendet.
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Reduzierte Sachbezüge
Reduzierter Sachbezugswert
Wenn ein Dienstwagen in einem Jahr nachweislich nicht mehr als 500 Kilometer im Monat (oder insgesamt 6.000 Kilometer pro Jahr) für private Zwecke genutzt wird, reduziert sich der Sachbezugswert auf die Hälfte. Auch hier hängt die Höhe des Sachbezugs von der Schadstoffemission des Fahrzeugs ab. Für Fahrzeuge mit höheren Emissionen beträgt der Sachbezugssatz 1% des Anschaffungswertes pro Monat (max. € 480,-), während für schadstoffarme Fahrzeuge (max. 129 g CO2/km in 2024) ein Satz von 0,75% des Anschaffungswertes pro Monat (max. € 360,-) gilt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Sachbezugsbewertung auf einer jährlichen Betrachtung basiert. Krankheits- oder Urlaubstage mindern den Betrag grundsätzlich nicht. Steht der Firmenwagen jedoch volle Kalendermonate weder privat noch betrieblich zur Verfügung, ist kein Sachbezug anzusetzen. Hier empfiehlt sich ein Fahrtenbuch über private Strecken zu führen.
Mini-Sachbezug
Wird das Firmenfahrzeug nur sehr selten für private Fahrten genutzt, kann der Sachbezug anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer für private Zwecke berechnet werden.
- Unterhalb 129 g CO2/km: € 0,50 pro Kilometer
- Oberhalb 129 g CO2/km: € 0,67 pro Kilometer
Die Höhe der CO2-Emission ist entscheidend
Die CO2-Emission des Firmenwagens spielt bei der Höhe des Sachbezugs in Österreich eine wesentliche Rolle. Je nachdem wie hoch der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs ist, wird der Sachbezug mit 1,5% bzw. 2% der Anschaffungskosten berechnet. Im Jahr 2024 liegt der Grenzwert bei 129 g CO2/km (WLTP).
Dienstwagen bis max. 129 g CO2/km (WLTP)
Überschreitet der Dienstwagen bei der Erstzulassung diese Grenze nicht, beträgt der Sachbezugswert pro Monat 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten - max. jedoch € 720,- pro Monat. Hier finden Sie einen Überblick der Modelle bis max. 129 g CO2/km (WLTP).
Dienstwagen über 129 g CO2/km (WLTP)
Bei Modellen, die den Grenzwert von 129 g CO2/km (WLTP) bei Erstzulassung im Jahr 2024 überschreiten, beträgt der Sachbezugswert pro Monat 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten - max. jedoch € 960,- pro Monat.
Der Grenzwert für die CO2-Emission wird es jedes Jahr um 3 Gramm reduziert. Hier finden Sie einen Überblick über die Grenzwerte:
Jahr der Erstzulassung | WLTP |
---|---|
2021 | 138 g CO2/km |
2022 | 135 g CO2/km |
2023 | 132 g CO2/km |
2024 | 129 g CO2/km |
Ab 2025 | 126 g CO2/km |
Welcher Grenzwert nun gilt, ist abhängig vom Jahr der Erstzulassung. Der Grenzwert im Jahr der Erstzulassung wird somit auch für die nächsten Jahre herangezogen, auch wenn ihr Dienstwagen die CO2-Grenzen der kommenden Jahre überschreiten würde.
Beispiel
Ihr Dienstwagen wird im Jahr 2024 zum ersten Mal zugelassen und der CO2-Ausstoß beträgt 128 g CO2/km (WLTP). Ihr Dienstwagen überschreitet den Grenzwert somit nicht und Sie zahlen 1,5% Sachbezug über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg.
Sachbezug Elektroauto 2024
Die beste Option für für Dienstwagenfahrer
Entfall des Sachbezugs
Mit einem Elektroauto von Volkswagen als Dienstwagen, können Sie viel Steuern sparen, denn der Sachbezug entfällt zur Gänze. Voraussetzung dafür ist ein CO2-Ausstoß von 0 g pro Kilometer - alle Elektroautos von Volkswagen erfüllen diese.
Damit lassen sich pro Monat einige Hundert Euro einsparen. Sie reduzieren nicht nur Ihre Ausgaben, sondern achten auch auf die Umwelt. Elektroautos von Volkswagen sind außerdem vorsteuerabzugsberechtigt, was auch Ihrem Unternehmen zugutekommt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ja, bei Dienstnehmern gilt auch die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte als Privatfahrt und ist somit sachbezugspflichtig.
Im Jahr 2024 ist ein Grenzwert von max. 129 g CO2/km (WLTP) als Grenze festgesetzt. Alle unsere Volkswagen PKW Modelle, die diesen Wert nicht überschreiten, finden Sie hier.
Elektroautos von Volkswagen sind außerdem gänzlich frei vom Sachbezug.
Bei Elektroautos mit einem Emissionswert von 0g CO2/km (WLTP) wird kein Sachbezug gezahlt. Alle ID. Modelle von Volkswagen erfüllen diese Voraussetzung.
Bei Modellen, die den Grenzwert von 129g CO2/km (WLTP) bei Erstzulassung im Jahr 2024 nicht überschreiten, beträgt der Sachbezugswert pro Monat 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten - maximal jedoch € 720,- pro Monat. Hier finden Sie einen Überblick der Modelle unter 129g CO2/km (WLTP).
Bei Modellen, die den Grenzwert von 129g CO2/km (WLTP) bei Erstzulassung im Jahr 2024 überschreiten, beträgt der Sachbezugswert pro Monat 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten - maximal jedoch € 960,- pro Monat.
Die Werte beziehen sich auf das Jahr der Erstzulassung und gelten nach dem WLTP-Messverfahren.
- 2023: 132 g CO2/km (WLTP)
- 2024: 129 g CO2/km (WLTP)
- Ab 2025: 126 g CO2/km (WLTP)
Hier finden Sie einen Überblick, über alle Modelle inkl. Motor-Getriebe-Varianten bis maximal 129 g CO2/km (WLTP).
Nein. Bei Elektroautos mit einem Emissionswert von 0 g CO2/km (WLTP) wird kein Sachbezug gezahlt. Das trifft selbstverständlich auf alle vollelektrischen ID. Modelle von Volkswagen zu.
Nein. Wird das Firmenauto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt, besteht kein Anspruch auf Pendlerpauschale oder Pendlereuro.
Nein. Die CO2-Grenzwerte beziehen sich lediglich auf das Jahr der Erstzulassung des Firmenwagens. Der Sachbezugswert bleibt somit der gleiche für die gesamte Nutzungsdauer des Firmenautos.